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Namensfinder:582
Gesamtvorschläge:39252
Vorschläge pro Auftrag:206 Ø
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AUFVORSCHLÄGE
WARTEN
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) NAMION erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
(3) Der Kunde nutzt NAMION als Plattform, um dort mit Hilfe von anderen Nutzern von NAMION, Namens- oder Sloganvorschläge, zu erhalten. Hierfür registriert sich der Kunde als Auftraggeber und beschreibt das Projekt, für das er einen Namen oder Slogan sucht und gibt zudem optional die Domänenendungen an, die zwingend in Kombination mit dem Namen verfügbar sein müssen. Nach Hinterlegung aller relevanten Informationen wird der Auftrag auf der NAMION Plattform online gestellt und steht der Gemeinschaft zur Verfügung, die dort Vorschläge für Namen oder Slogans abgeben kann. Der Auftraggeber stellt für jeden Auftrag ein Honorar zur Verfügung, dass demjenigen zusteht, der den Zuschlag für einen Vorschlag erhält. Das Honorar muß vorab an NAMION überwiesen werden.
Im Falle des Zuschlags erhält der Nutzer, dessen Vorschlag den Zuschlag erhalten hat, das Honorar abzgl. der NAMION Gebühren, auf sein zuvor angegebenes Konto, überwiesen.
Der Auftrag endet, wenn entweder die Zeit von maximal 4 Wochen abgelaufen ist oder der Auftraggeber einem anderen NAMION Nutzer den Zuschlag für einen Vorschlag erteilt hat.
NAMION stellt lediglich die Plattform zur Verfügung und haftet nicht für eventuelle Markenrechtsverletzungen durch Namens- oder Sloganvorschläge, die bereits als eingetragene Marke existieren. Die rechtliche Prüfung obliegt dem Auftraggeber.

§ 2 Leistungen von Namion
NAMION stellt eine Plattform für Auftraggeber und Auftragsnehmer zur Verfügung, die der Vermittlung von Firmennamen, Produktnamen und Slogans dient. NAMION vermittelt selbst keine Namens- oder Sloganvorschläge, sondern ist eine neutrale Plattform.

§ 3 Vertragsannahme
(1) NAMION ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden (Auftrag) innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
(2) NAMION wird den Zugang des Auftrags des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrags dar. Der Vertrag kommt nicht schon mit der Auftragsbestätigung zustande, sondern erst mit Annahme des Kundenauftrages durch NAMION.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenauftrages durch NAMION oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(4) Sofern der Kunde die Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Agentur gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

§ 4 Vergütung
(1) Für die Nutzung der Plattform erhält Namion folgende Vergütung:

Auftraggeber
Listinggebühr für jedes eingestellte Projekt 5,00 EUR. Die Listinggebühr wird nicht erstattet.
15% Erfolgsprovision vom jeweiligen, angegebenen Honorar, wenn ein Zuschlag erteilt wird
10% (mind. 15 EUR) Handlingsgebühr vom jeweiligen, angegebenen Honorar, wenn die Rückerstattung beantragt wird. Die Rückerstattung kann nur beantragt werden, wenn weniger als 30 Vorschläge eingegangen sind und die Suche regulär, nach Ablauf der Suchzeit, beendet wurde. Gehen 30-60 Vorschläge ein, können 50% des Honorars erstattet werden abzgl. der o.a. Handlngsgebühr. Ab 60 Vorschlägen kann keine Erstattung beantragt werden. Der Auftraggeber hat 7 Tage nach Beendigung Zeit, den Zuschlag zu erteilen. Das Honorar geht an NAMION, wenn 7 Tage nach Beedigung kein Zuschlag erteilt oder die Rückerstattung beantragt wurde.


Auftragnehmer/Namensfinder
20% Erfolgsprovision vom jeweiligen, angegebenen Honorar/Rankingeinnahmen, wenn ein Zuschlag erteilt wird oder die Rankingauszahlung beantragt wird.
10% Handlingsgebühr vom jeweiligen, angegebenen Honorar/Rankingeinnahme, für die Überweisung
Die Gebühren werden direkt vom Honorar abgezogen und die Restsumme kommt zur Auszahlung. Eine Auszahlung kann erst dann erfolgen, wenn der Namensfinder sich mindestens an 3 unterschiedlichen Aufträge mit je 10 Vorschlägen beteiligt hat und diese Vorschläge nicht vom Auftraggeber als "Am Thema vorbei" markiert wurden. Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme, um Mißbrauch vorzubeugen, der durch abgesprochene Zuschläge zwischen Auftraggeber und Namensfinder entstehen kann.

§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Auftragnehmer/Namensfinder überträgt dem Auftraggeber mit Überweisung des Honorars durch NAMION alle Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag erforderlich ist. In jedem Fall erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur auf Widerruf gestattet.
(2) Zieht der Auftragnehmer/Namensfinder zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben.




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